Bachelorarbeit

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Thema

Mit der Anmeldung oder dem Antrag auf Zulassung[PDF] zur Abschlussprüfung wählen Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und für Prüfer(innen) aus. Der Prüfungsausschuss beschließt über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und legt das Thema der Abschlussarbeit, sowie den Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit schriftlich fest. Machen Sie keinen oder einen unvollständigen Vorschlag, so werden das Thema der Abschlussarbeit und die betreuenden Lehrkräfte durch den Prüfungsausschuss bestimmt.

Hinweise:

  • Vorschläge zum Thema sollten Sie mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin abstimmen.
  • Legen Sie vor Beginn Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin fest, ob die Arbeit der Geheimhaltung unterliegen soll, z.B. weil Ihr Unternehmenspartner das wünscht. Das sollte i.d.R. nicht der Fall sein, um den wissenschaftlichen Meinungsstreit zu fördern.
  • Die Arbeit kann auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden
  • In der Praxis hat sich ein Umfang von 50 bis 60 Seiten bewährt

Zulassung

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20152 studieren (Immatrikulation ab Wintersemester 2015/16) gilt folgendes:

Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer Module im Umfang von 150 Leistungspunkten aus dem 1. bis 5. Studienplansemester abgeschlossen und das Fachpraktikum erfolgreich absolviert hat.

Alle Module aus dem 1. bis 3. Semester müssen zwingend abgeschlossen sein.

Ein Kandidat oder eine Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn:

  • er oder sie Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten aus dem 4. und 5. Fachsemester noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Modulprüfungen die Anfertigung der Bachelorarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20091 studieren (Immatrikulation ab Sommersemester 2009) gilt folgendes:

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 140 Leistungspunkten aus dem 1. bis 5. Studienplansemester. Als Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss des Fachpraktikums nachzuweisen. (AMBI. 49/2010)

Organisatorisches

1. Zeitpunkt und Dauer

Im 6. Semester schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit. Sie bearbeiten innerhalb von zehn Wochen ein praxisbezogenes, klar abgegrenztes Thema. Der zeitliche Bearbeitungsaufwand der Bachelorarbeit entspricht 12 Leistungspunkten.

2. Wahl der Prüfungskomission

  • Die Anforderungen des §32 Abs. 2 BerlHG müssen erfüllt sein, d.h. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens durch die Prüfung festzustellende Qualifikation haben.
  • Auf dem Antrag zur Zulassung zur Bachelorarbeit holen Sie das Einverständnis von Ihren gewünschten Erst- und Zweitbetreuern ein. Die Anforderungenen an Erst- und Zweitbetreuer (Prüfer) sind im § 20 Abs. 2 der RStPO (Rahmenstudien- und prüfungsordnung) geregelt.
  • Im Studiengang Wirtschaftsinformatik ergänzend dazu folgende Regeln:
    • Erstbetreuer(in) ist ein(e) Professor(in) des Studienganges Wirtschaftsinformatik. Dies kann auch ein(e) ehemaliger Wirtschaftsinformatik Professor(in) im Ruhestand sein.
    • Zweitbetreuer(in) sind zugelassen
      • Professor(innen) der HTW Berlin (auch ehemalige)
      • Lehrbeauftragte(r) des Studienganges Wirtschaftsinformatik (auch ehemalige)
      • betriebliche Betreuer(innen), falls eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Studiengang Wirtschaftsifnormatik besteht. Falls die Person noch nie einen Lehrauftrag des Studienganges Wirtschaftsinformatik hatte, ist die Kopie der Abschlussurkunde des höchsten akademischen Abschlusses mit dem Antrag einzureichen.
      • Ein(e) Betriebliche(r) Betreuer(in) darf als Sachverständige(r) jederzeit ein drittes Gutachten (ggf. auch mündlich) einreichen

3. Antragstellung

Reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsantrag [PDF] gemeinsam mit Ihrer Grobgliederung[DOCX] fristgerecht bei der Fachbereichsverwaltung ein. Beachten Sie die Abgabefristen [PDF].

Zu einem vollständig ausgefüllten Antrag gehören

  • Ihre Unterschrift auf beiden Seiten
  • die Namen und Bestätigungen der Erst- und Zweitgutachtenden (dies geht per digitaler Unterschrift oder formlos per Mail)
  • eine Grobgliederung [DOCX] zum eingereichten Thema, aus der hinreichend detailliert die Ziele Ihrer Arbeit und die voraussichtlichen Gliederungspunkte — 5 bis 8 einstellige Gliederungspunkte, jeweils etwa 2 bis 4 Unterpunkte mit kurzen Hinweisen zur Ausrichtung — ersichtlich sind. Stimmen Sie die Grobgliederung mit Ihrem Erstbetreuer ab. 
  • fügen Sie alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammen (Dateiname: "Bachelorarbeit_WI_Matrikelnummer")

4. Deckblatt der Abschlussarbeit

Für die Abschlussarbeit verwenden Sie bitte ausschließlich das von der HTW zur Verfügung gestellte Deckblatt.
Das Deckblatt darf nur genau die in der Vorlage aufgeführten Informationen enthalten. Soweit weitere Informationen zum Handling der Arbeit erforderlich sind, sind diese auf einem separaten(!) Blatt abzufragen. Dieses darf dann bitte nicht in die Arbeit (fest) eingebunden sein.

5. Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abgabe erfolgt in digitaler Form bei Ihrer Fachbereichsverwaltung. 

  • Senden Sie ausschließlich nur GENAU EINE PDF Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, eidesstattliche Erklärung etc.) enthält.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden!
  • schicken Sie Ihre Mail rechtzeitig ab, es gilt die Frist Mitternacht, auch eine einminütige Verspätung nach Mitternacht führt dazu, dass die Abschlussarbeit als nicht fristgerecht eingegangen gewertet wird und als nicht bestanden gilt
  • Bitten verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs.
  • Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse Ihres Fachbereichs
    FB 4: FB4-Service@htw-berlin.de

Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgegeben und liegen keine Gründe für das Versäumnis vor, die Sie zu vertreten haben, so ist die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.

6. Kolloquium/Exmatrikulation

Das Kolloquium dauert ca. eine Stunde. Sie halten einen Vortrag über Ihre Bachelorarbeit. Anschließend kann die Prüfungskommission Fragen stellen.

Während dem Schreiben der Abschlussarbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Steht lediglich das Kolloquium im neuen Semester noch aus, ist eine Rückmeldung nicht notwendig.

Bei Exmatrikulation entfällt die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard. Die Karte ist dann von sämtlichen Guthaben zu leeren sowie unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice zurückzugeben. Die Ausgabe der Abschlussdokumente erfolgt ausschließlich bei nachweislicher Rückgabe der Karten an den Studierendenservice.